Platz- und Besuchsordnung

Platz- und Besuchsordnung

Für Besucher und Nutzer der Tennisanlage des Tennisclub Wildbad 1905 eV gilt

die Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeVO) des Landes Rheinland-Pfalz.

Jeder Besucher oder Nutzer hat sich vor Betreten der Tennisanlage selbständig

über die jeweils gültige Fassung der CoBeVO zu informieren und die Vorgaben

einzuhalten. Für das Clubhaus finden die Regeln der CoBeVO für die

Gastronomie Anwendung.

Der Vorstand

Arndt Binninger

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